Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nehmen wir Ihr Fahrzeug unentgeltlich zurück (ab Überlassung bei einer unserer Annahmestellen), wenn:
- das Fahrzeug nach Inkrafttreten der Altauto-Verordnung am 01. Juli 2002 zugelassen wurde. Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2002 werden ab 2007 unentgeltlich zurückgenommen;
- dem Altfahrzeug keine wesentlichen Bauteile oder Komponenten (z. B. Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte) entnommen wurden;
- dem Auto keine artfremden Abfälle hinzugefügt wurden;
- das Altfahrzeug vor der Stilllegung mindestens einen Monat nach den Bestimmungen des deutschen Zulassungsverfahrens zugelassen war;
- der Fahrzeugbrief vom Letzthalter übergeben wird;
- es sich um einen Pkw oder um ein leichtes Nutzfahrzeug handelt, das serienmäßig und im einstufigen Verfahren hergestellt und genehmigt wurde.
Durch die flächendeckende Verbreitung unserer Annahmestellen ist gewährleistet, dass Sie in zumutbarer Entfernung einen Verwertungsbetrieb finden, bei dem Sie Ihr Fahrzeug am Ende von dessen Lebensdauer unentgeltlich abgeben können.
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Ihre Annahmestelle.



